Erforderlichkeit / Sachurteilsvoraussetzung / Wann ordnungsgemäß durchgeführt / Trotz Verfristung kann Widerspruchsbehörde zur Sache entscheiden / Hier liegen häufig die Fleißpunkte, wie Zustellung und Fristberechnung
5) Klagefrist
ein Monat nach Zustellung Wi-Bescheid / Berechnung nach 57 II VwGO / Zustellung 73 III 1, 56 II VwGO ins B VwZG / Rechtsbehelfsbelehrung muss richtig sein / Verwirkung als äußerste Grenze
6) Sonstige Voraussetzungen
a) bez. Klage:
ordnungsgem. Erhebung (81, 82 VwGO). Keine anderweitige Rechtshängigkeit oder rechtskräftige Entscheidung
b) bez. Gericht:
sachliche u. örtliche Zuständigkeit (45 ff. u. 52 VwGO)
c) bez. Beteiligten:
Klagegegner 78 VwGO. Bei jur. Person u. bei Kommunalverfassungsstreit 61 VwGO.
d) Rechtsschutzbedürfnis:
fehlt in der Regel bei isolierter Anfechtungsklage. Wichtig: 44a VwGO